Aus der Landtagsfraktion

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30.08.2018

Joachim Unterländer und Thomas Huber: Weitere Verbesserungen bei der Mütterrente sind wichtige Anerkennung von Erziehungs- und Lebensleistung

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Familien Anerkennung für die Erziehung von Kindern bekommen. Die Sozialpolitiker Joachim Unterländer und Thomas Huber begrüßen es deshalb, wenn nun künftig alle Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, zusätzlich einen halben Entgeltpunkt mehr bekommen. „Jede dieser Frauen hat mit dem Großziehen von Kindern einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft geleistet“, sagt der familienpolitische Sprecher Unterländer.



„Wir haben uns deshalb bereits 2013 für Verbesserungen bei der Rente für diese Mütter in Berlin eingesetzt“, so Unterländer weiter. Seit 2014 profitieren rund neun Millionen Frauen von einem Entgeltpunkt mehr, die vor 1992 Kinder bekommen haben. „Damit haben wir uns aber nicht zufriedengegeben und weitere Verbesserungen bei der Mütterrente gefordert. Dieses Versprechen haben wir erneut gehalten und zusätzliche Verbesserungen bei der Mütterrente gegen den erneuten, anfänglichen Widerstand der SPD durchgesetzt“, ergänzt Thomas Huber, der stellvertretende Vorsitzende des sozialpolitischen Arbeitskreises der CSU-Fraktion zur  Erhöhung der Mütterrente um einen halben Entgeltpunkt. Damit werden ab 2019 zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet.

Das nun beschlossene Rentenpaket bedeutet für die betroffenen Mütter etwa 192 Euro mehr pro Jahr und Kind. Eine Mutter mit drei Kindern erhält also knapp 577 Euro zusätzlich pro Jahr. „Die vollständige Anerkennung der Erziehungsleistungen bleibt weiter auf unserer Agenda. Wir werden uns weiterhin unnachgiebig dafür einsetzen, dass am Ende alle Mütter mit Kindern vor 1992 den vollen Entgeltpunkt erhalten“, sind sich Unterländer und Huber einig. Die Wertschätzung der Mütter und die Stärkung von Familien werde in Bayern schließlich großgeschrieben. Dies zeige sich auch an der Einführung des bayerischen Familiengeldes und des Landespflegegeldes im September.