Aus der Landtagsfraktion

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25.01.2018

Erwin Huber: Grüne verbreiten Falschmeldung – Gutachten zum Grünen-Gesetzentwurf hat nichts mit Volksbegehren zu tun

Die Fraktion der Grünen hat heute in einer Pressemitteilung ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment veröffentlicht, das vom CSU-Landtagsabgeordneten Erwin Huber zum Thema Flächenverbrauch in Auftrag gegeben wurde. Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, nimmt dazu Stellung:

„Die Pressemitteilung der Fraktion der Grünen ist eine bewusste Irreführung. Das Gutachten bezieht sich an keiner einzigen Stelle auf das aktuell angestrebte Volksbegehren der Grünen, sondern auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ‚zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch‘ (Landtagsdrucksache 17/16760). Beide Initiativen sind nicht identisch!"

Die Grünen zitieren in ihrer Pressemitteilung  aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbemerkungen des Gutachtens, sie ignorieren jedoch völlig das Ergebnis der Abwägung. Das Gutachten kommt entgegen der Behauptung der Grünen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion verfassungswidrig ist.

„Wenn man schon zitiert, dann sollte man es ehrlich tun und sich nicht nur den Punkt herausgreifen, der einem parteipolitisch gerade so in den Kram passt“, macht Huber deutlich. „Ganz besonders, wenn man das Gutachten nicht selbst in Auftrag gegeben hat und mit der Veröffentlichung womöglich sogar das Verwertungsrecht anderer verletzt.“

Ziel der CSU-Fraktion ist es laut Huber, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht gegen sie: „Eine pauschale Flächenobergrenze ist in Bayern mit 2.056 Gemeinden nicht umsetzbar, da sie die unterschiedliche Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit unserer Kommunen und die Steuerung von regionalen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark einschränken würde.“

Der Gesetzentwurf, mit dem sich das Gutachten von Herrn Prof. Kment beschäftigt, wird am 8. Februar im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.