Aus der Landtagsfraktion

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14.12.2018

Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek: Schnelle Hilfe bei psychischen Erkrankungen – CSU-Fraktion warnt Bund vor neuen Schwellen bis zur Behandlung

„Wir warnen den Bund ausdrücklich davor, die Hürden bis zu einer Behandlung psychisch erkrankter Menschen zu erhöhen“, sagt Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, zu einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Dieser sieht vor, dass sich Patienten künftig an mehreren Stellen offenbaren müssen, bevor ihnen praktisch geholfen wird. „Das höhlt die so wichtige Niederschwelligkeit aus und erschwert den Zugang zu Hilfe. Wir fordern, dass erkrankte Menschen weiterhin frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen dürfen.“


Der Vorschlag des Entwurfs für ein „Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ enthält zwar für viele Patienten gute Punkte, etwa was schnellere Terminvergaben und die Möglichkeit der fernmedizinischen Behandlung angeht, stellte der Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag fest. „Die geplanten Änderungen insbesondere für psychisch kranke Menschen sind aus Sicht des Arbeitskreises dagegen klar abzulehnen“, wie dessen stellvertretender Vorsitzender, Klaus Holetschek, betonte.

„In unserer ablehnenden Position sind wir uns auch mit Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml einig“, teilte Seidenath der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Schreiben mit. So werde mit der vorgesehenen Regelung der Bundespolitik „der Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung eher noch erschwert“. Und weiter: „Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stellt zudem die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage.“

Konkret geht es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums um eine vorgeschlagene Ergänzung von §92 Absatz 6a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V), wie Holetschek erläuterte. Gestrichen werden soll dort aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion der angedachte Satz „Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und Psychotherapeuten“. Seidenath: „Wir fordern die Politiker im Bundestag auf, beim Gesetzgebungsprozess genau hinzusehen, welche  Vorschläge das Bundesgesundheitsministerium macht. Wir müssen an die erkrankten Menschen denken, die unsere Hilfe dringend benötigen, anstatt den Weg zu den Behandlungsmöglichkeiten zu blockieren. Wir als Landespolitiker setzen uns dafür mit allen Mitteln ein. Ich bitte unsere Kollegen der CSU-Landesgruppe, mit denen wir eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, uns dabei im Bundestag zu unterstützen.“