Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass im Zuge der Corona-Krise die Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro weiterhin flexibel gehandhabt wird. Konkret soll das gelegentliche Überschreiten erlaubt bleiben – ohne dass dies zur Beendigung der geringfügigen Beschäftigung führt.
Vom 1. März bis 31. Oktober 2020 war das unvorhersehbare Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze bereits aufgrund einer Ausnahmeregelung bis zu fünfmal möglich, ohne dass der sozialversicherungsrechtliche Status als Minijob entfiel. Die Landtags-CSU fordert, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung diese Vorgehensweise fortsetzen. Seit Ablauf dieser Ausnahmeregelung ist ein Überschreiten nur bis zu dreimal möglich – so wie auch bereits vor der Ausnahmeregelung.
Dazu sagt Thomas Huber, der arbeitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Es wäre ein vollkommen falsches Zeichen, wenn wir keine Flexibilität bei den Minijobbern zulassen. Gerade in diesen schwierigen Corona-Zeiten sind unbürokratische Ausnahmeregelungen wichtig: Beispielsweise für Pflegekräfte, die im Sommer 2020 mehr gearbeitet haben, da aufgrund der Pandemie ein erhöhter Bedarf bestand. Aber auch Studenten, die sich etwas mit einem Nebenjob dazuverdienen und in vorlesungsfreien Wochen etwas länger arbeiten können, profitieren von diesen Regeln.“
Mit Blick auf die bereits geltende Beschlusslage des Sozialausschusses ergänzt Huber: „Unabhängig davon werden wir uns im Bund auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Einkommensgrenze für Minijobs von 450 auf 600 Euro angehoben wird. Die Löhne und Gehälter sind schließlich in den letzten Jahren stetig gestiegen, auch der Mindestlohn steigt schrittweise auf 10,45 Euro im Jahr 2022. Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung liegt dagegen bereits mehr als sieben Jahre zurück.“
Der Dringlichkeitsantrag wird am Donnerstag im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen.