Bayerischer Verfüll-Leitfaden trotz Mantelverordnung des Bundes: Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag dafür ein, dass die Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Aushub-Verwertung nur mit der sogenannten Länderöffnungsklausel in Kraft tritt. Konkret soll so ermöglicht werden, dass der bewährte bayerische Verfüll-Leitfaden weiter in Kraft bleiben kann. Nur so können nach Ansicht der Fraktion negative Auswirkungen auf die Bau- und Entsorgungswirtschaft in Bayern verhindert werden. Durch die ansonsten strengeren Anforderungen des Bundes werden massive Steigerungen der Baukosten befürchtet, weil Aushub und Bauschutt nicht mehr in Verfüllungen verwendet, sondern nur noch entsorgt werden könnte.
Dazu Walter Nussel, der den Dringlichkeitsantrag für die Fraktion im Plenum vertritt:
„Ohne den bayerischen Verfüll-Leitfaden müssten künftig 50 Millionen Tonnen Bauschutt und Aushub aus Bayern raustransportiert werden – das wären zwei Millionen LKW mit entsprechend zusätzlichem CO2-Ausstoß, den wir ja verringern wollen. Auch das Bauen würde sich deutlich verteuern, weil die Kosten für den Aushub dann entsprechend steigen.“
„Für uns ist der aktuelle Beschluss des Bundesrates zur Mantelverordnung ein kompletter Widerspruch zu den notwendigen CO2-Einsparungen und der gewünschten Kreislaufwirtschaft. Darum brauchen wir dringend eine Korrektur.“
Der Dringlichkeitsantrag wird heute Abend im Plenum des Landtags verabschiedet