Aus der Landtagsfraktion

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23.06.2021

Polizeiaufgabengesetz: Regierungsfraktionen stärken Rechtsschutz

Wirkungsvoll, anwenderfreundlich und rechtssicher: Nach der Anhörung zu den geplanten Änderungen am Polizeiaufgabengesetz (PAG) haben sich die Landtagsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN anhand der Anregungen der Sachverständigen auf Präzisierungen geeinigt. Diese wurden heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen.



Das Änderungsgesetz zum PAG soll nun nach der Behandlung im Verfassungsausschuss und der zweiten Lesung Mitte Juli in Kraft treten. Ziel ist es, moderne Polizeiarbeit zu ermöglichen, Missverständnisse auszuräumen und so den Rechtsschutz bestmöglich zu gewährleisten.

Konkret umgesetzt wird das unter anderem durch:

       Bestellung eines Rechtsanwalts von Amts wegen noch vor – und nicht wie bisher vorgesehen mit – der Richterentscheidung über die Verlängerung des Gewahrsams 

       Entnahme von DNA-Material nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen oder auf richterliche Anordnung; anschließende DNA-Analysen nur mit richterlicher Anordnung

       Zuverlässigkeitsüberprüfung: Bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind, kann die Polizei personenbezogene Daten nur mit Einwilligung dieser Person bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erheben, übermitteln und verarbeiten 

Die entsprechenden Änderungsanträge wurden heute im Ausschuss beschlossen.

Dazu Manfred Ländner, der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses und innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Die verantwortungsvolle Beschäftigung mit den Ergebnissen der Expertenkommission und der Anhörung hat uns zu diesen Änderungen veranlasst. Wichtig für uns ist: Eine hohe Akzeptanz des PAG bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Praktikabilität und Effektivität im polizeilichen Alltag.“ 

Dazu Wolfgang Hauber, der innenpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Uns FREIEN WÄHLERN im Bayerischen Landtag ist es wichtig, dass freiheitliche Grundrechte und die Gewährleistung objektiver Sicherheit in Einklang stehen. Mit der heutigen Umsetzung weiterer Änderungen auf Grundlage der Expertise aus der Sachverständigenanhörung möchten wir unserem Anspruch gerecht werden, die effektive Gefahrenabwehr und damit das hohe Schutzniveau für die Bevölkerung Bayerns zu wahren. Gleichzeitig ist es unser Ziel, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie ihr Vertrauen in unsere Bayerische Polizei zu stärken.“