Aus der Landtagsfraktion

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24.06.2021

Für Transparenz und Integrität: Regierungsfraktionen präsentieren neues Abgeordnetengesetz

Nach Lobbyregistergesetz jetzt auch neue Verhaltensregeln für Abgeordnete, Karenzzeit für Minister und Forderung nach Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Interessenskollisionen verhindern, maximale Transparenz sicherstellen und das Vertrauen in die Politik und die Integrität der Abgeordneten stärken – das ist das Ziel des umfassenden Transparenzpakets der Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN .



Im ersten Schritt wird hierzu heute im Plenum des Landtags das von den Regierungsfraktionen initiierte Bayerische Lobbyregistergesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten. Es sieht eine Registrierungspflicht für Lobbyarbeit gegenüber Landtag und Staatsregierung vor und geht durch den legislativen und exekutiven Fußabdruck weit über die vom Bund beschlossenen Regelungen hinaus.

Die zweite Stufe wurde heute von den Regierungsfraktionen in der gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert:

Diese sieht umfassende Änderungen im Bayerischen Abgeordnetengesetz insbesondere durch eine Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete in Bezug auf entgeltliche Nebentätigkeiten zur Abgeordnetentätigkeit vor.

Zudem kommt auch die Einführung einer Karenzzeit im Bayerischen Ministergesetz, so dass ausgeschiedene Minister nicht nahtlos in Positionen in der Wirtschaft wechseln können, wenn dadurch öffentliche Interessen tangiert werden.

Vom Bund wird zusätzlich mittels eines entsprechenden Antrags eine grundlegende Überarbeitung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung gefordert.

Dazu der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer:

 „Die neuen Verhaltensregeln stellen sicher, dass Abgeordnete ihr Mandat nicht für private Bereicherung nutzen können. Wir sorgen für maximale Transparenz bei Nebeneinkünften, und verhindern, dass es zu Interessenkollisionen kommt. Das Gesetz ist das modernste, und weitgehendste zu dieser Frage in Deutschland. Zudem war mir wichtig, dass wir schnell und konsequent auf Verfehlungen einzelner Mandatsträger reagiert haben.“

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Winfried Bausback:

 „Mit dem Entwurf des Abgeordnetengesetzes betreten wir rechtlich in Deutschland Neuland. Wir verbieten Nebentätigkeiten dort, wo sie zu Interessenkonflikten oder auch nur zum Anschein von Interessenkonflikten führen können.

Wir stellen aber auch sicher, dass weiterhin auch beispielsweise Unternehmer Selbstständige und Landwirte für ein Mandat kandidieren können, ohne dass sie ihre berufliche Existenz und damit ihre Unabhängigkeit aufgeben. Gemeinsam mit der Einführung der Karenzzeitregelung für ausgeschiedene Minister und unserem Vorschlag der schärferen Bestrafung der Abgeordnetenbestechung sichern wir Integrität und Vertrauen in unser Parlament.“

 Dazu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl:

„Nach unserem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz erklimmen wir mit dem vorliegenden Abgeordnetengesetz die zweite Stufe unserer Transparenzoffensive. Das ist ein wichtiger Schritt, um durch die jüngsten Skandale verlorengegangenes Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und unsere Demokratie zu schützen. Allerdings bedeutet unser Gesetzentwurf nicht, dass wir Abgeordnete unter Generalverdacht stellen – denn die Abgeordneten arbeiten ehrenwert und mit großem Einsatz für den Freistaat Bayern. Die jüngsten Skandale haben uns aber gezeigt, an welchen Stellschrauben wir im Abgeordnetenrecht noch drehen müssen, um insbesondere schwarzen Schafen, die den eigenen Vorteil über das Gemeinwohl stellen, das Handwerk zu legen. Genau dort setzen die vorliegenden Änderungen an.“

Dazu Landtagsvizepräsident Alexander Hold, Mitglied des Verfassungsausschusses der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

 „Für uns FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag ist der heutige Tag ein großer Erfolg: Nach dem Lobbyregistergesetz können wir mit der Modernisierung des Abgeordnetenrechts die zweite Hälfte unseres umfassenden Transparenzpakets und damit eine weitere langjährige Forderung zur Umsetzung bringen. Klare Regeln für Geschäfte mit dem Staat, Tätigkeitsverbote in kritischen Bereichen und Offenlegung von Nebeneinkünften vom ersten Euro an sorgen für größtmögliche Transparenz. Zugleich ist es uns gelungen, auch im Bayerischen Ministergesetz eine Karenzzeit für den Wechsel vom Ministeramt in die Wirtschaft einzuführen, um Interessenskonflikte zu vermeiden und uns beim Bund für eine grundlegende Überarbeitung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung stark zu machen. Denn eines muss auch ganz klar sein: Wer sein Mandat bewusst für windige Geschäfte und für unlautere wirtschaftliche Vorteile ausnutzt und damit unserer Demokratie Schaden zufügt, muss auch künftig mit empfindlichen Strafen rechnen.“