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27.04.2022

10 H-Regelung: CSU-Fraktion ermöglicht Ausnahmen

Zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern hat die CSU-Fraktion in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, an der 10H-Regelung grundsätzlich festzuhalten, um so Mitbestimmung der Bürger weiter zu ermöglichen - aber auch substanzielle Ausnahmen zuzulassen.



Hierbei können nach Vorstellung der Fraktion Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 1000 Metern reduziert werden, etwa bei:

  • Vorranggebieten
  • Repowering
  • Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst
  • Vorbelasteten Flächen, z.B. Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken
  • Industriellen Nebenanlagen
  • Truppenübungsplätzen

Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren ausreichende Flächen an Vorranggebieten für Windenergieanlagen auszuweisen, wodurch auch die Kommunen beteiligt sind.

 Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer

„Die 10-H Regelung ist und bleibt ein bewährtes Instrument der Bürgerbeteiligung. Gemeinden können jederzeit beschließen, dass Windkraftanlagen auch dichter an Wohnbebauung errichtet werden dürfen. Mit den jetzt zusätzlich vorgesehenen Ausnahmen zu 10 H ermöglichen wir zudem einen weiteren und schnelleren Ausbau der Windkraft in Bayern, wenn entsprechende Investoren Anlagen errichten wollen.

Um bei den erneuerbaren Energien und bei der Unabhängigkeit unserer Energieversorgung weiter voranzukommen ist zusätzlich ein umfassendes Gesamtkonzept für alle erneuerbaren Energien sowie die Stromleitungen und Verteilnetze nötig“.