Interessenskonflikte insbesondere beim Radwegebau schneller lösen: Auf Initiative der CSU-Fraktion beschließt der Landtag dazu morgen im Plenum die Gesetzesänderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
Kommunen erhalten damit künftig die Möglichkeit Planfeststellungsverfahren unter anderem für alle Radwege, die nicht an Straßen verlaufen, durchführen zu lassen. Somit kann so der Bau insbesondere von Radwegen einfacher und rechtssicher realisiert werden.
Dazu Martin Wagle, der den Gesetzentwurf für die CSU-Fraktion federführend entworfen hat:
„Das Gesetz ist ein bedeutender Schritt für die Kommunen um das Radwegenetz selbstständig zu planen und auszubauen. Dies wird jetzt unabhängig von Bundes- und Fernstraßen möglich. Die Kommunen können damit genau dort die Radwege bauen, wo die Menschen auch tatsächlich fahren wollen.“
Die Gesetzesänderung wird morgen im Plenum final verabschiedet und tritt ab 01.Juni 2022 in Kraft.