Die CSU-Fraktion will die Vielfalt der Erwachsenenbildung in Bayern erhalten und alle Träger bestmöglich unterstützen, die langfristigen Folgen der Corona-bedingten finanziellen Ausfälle zu bewältigen. Dazu wird das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz geändert, das die Finanzierung dieser Träger regelt.
Künftig sollen sie für den Zeitraum von 2023 bis 2025 pro Jahr 300.000 Euro als Basisleistung erhalten. Die weiteren Zahlungen berechnen sich dann zu 60 Prozent aus den Teilnehmerzahlen des Vor-Corona-Jahres 2019, zu 40 Prozent nach den jeweiligen Teilnehmerzahlen des Vorvorjahres.
Der entsprechende Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung wird heute im Landtag eingereicht und ist am 31. Mai in erster Lesung im Plenum.
Dazu die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung, Dr. Ute Eiling-Hütig:
„Mit dieser Regelung sichern wir die Pluralität der Erwachsenenbildung in Bayern. Corona hat in der Erwachsenenbildung einen enormen Weiterentwicklungsprozess angeschoben. Wir wollen gerade auch den kleineren Trägern eine Brücke bauen, damit sie diesen Prozess erfolgreich meistern können. Wir freuen uns sehr über diesen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, die Erwachsenenbildung zu fördern.“