Den Rechtsrahmen für die Arbeit des Verfassungsschutzes neu ausgestalten: Dazu gibt es morgen auf Initiative der CSU-Fraktion eine Expertenanhörung im Innenausschuss. Ziel der Fraktion ist es, mit den Experten die weitere Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzentwurfs der Staatsregierung zu diskutieren.
Eine entscheidende Frage dabei: wie kann der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden ausgestaltet werden, so dass der vom Bundesverfassungsgericht abgesteckte Rahmen eingehalten wird und gleichzeitig die bestmögliche Sicherheit für alle erreicht wird.
Dazu Holger Dremel, Berichterstatter der CSU-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender im NSU-Untersuchungsausschuss:
„Anschläge wie sie die NSU oder Anis Amri unternommen haben müssen verhindert werden und Sicherheitslücken dürfen nicht entstehen Für uns als Gesetzgeber ist es daher sehr wichtig, mit den Experten genau zu erörtern, wie eine Informationsübermittlung zwischen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden gesetzlich so ausgestaltet werden kann, dass zum einen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge getan ist und zum anderen gewährleistet bleibt, dass die Behörden effektiv zusammenarbeiten können und relevante Informationen austauschen dürfen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Klage gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz zum Anlass genommen, um am 26. April 2022 ein Grundsatzurteil zu den Befugnissen von Verfassungsschutzbehörden zu verkünden. Im Kern entsprach das bayerische Gesetz zwar den verfassungsrechtlichen Vorgaben, doch forderte das Gericht hinsichtlich der Ausgestaltung im Detail Nachbesserungen, für die es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Juli 2023 eingeräumt hat.