Zur Ablehnung der Beweisanträge der Opposition im Eilverfahren vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof BayVerfGH äußert sich der Vorsitzende des UA Zukunftsmuseum, Josef Schmid, wie folgt:
„Die Entscheidung des BayVerfGH zeigt ganz klar, dass die Beweisanträge der Opposition nichts als ein billiges Wahlkampfmanöver waren. Sie wurden, wie von uns vorhergesagt, als unzulässig abgewiesen. Damit sind SPD, Grüne und FDP krachend vor Gericht gescheitert. Die Nichtherausgabe der Akten stellt keine Rechtsverletzung dar. Hätten wir von der Staatsregierung die gewünschten Akten angefordert, wäre in den Kernbereich der Exekutive eingegriffen worden. Wir haben uns in der Arbeit des UA an Recht und Gesetz gehalten.“