Nach immer häufigeren und großflächigeren Streiks zu Lasten der Bevölkerung und Wirtschaft setzt sich die CSU-Fraktion per Dringlichkeitsantrag für eine Reform des Streikrechts ein. Konkret fordert sie den Bund auf, das Streikrecht im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu überprüfen, weiterzuentwickeln und allgemeingültige Streikregeln festzulegen. Zusätzlich soll die Staatsregierung ausloten, welche Möglichkeiten im eigenen Zuständigkeitsbereich bestehen. Insbesondere sollen die Bereiche der kritischen Infrastruktur und Daseinsversorgung so neu gestaltet werden, dass die negativen Auswirkungen auf die Allgemeinheit so gering wie möglich sind und deren Versorgung gewährleistet bleibt.
Zu den Forderungen der CSU-Fraktion zählen:
Dazu der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:
„Klar ist: Streiken ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut. Aber inflationäres Streiken schädigt das Ansehen unseres Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es müssen Grenzen gezogen werden, wenn das Leben der Menschen dauerhaft gestört ist sowie Lieferketten und Infrastruktur komplett lahmgelegt werden. Das bedeutet für uns konkret: die Einführung einer verpflichtenden Schlichtung nach einem bestimmten Zeitraum und feste Fristen vor und zwischen neuen Streiks. Zusätzlich müssen wir verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung festsetzen und wesentliche Merkmale des Arbeitskampfes endlich gesetzlich kodifizieren.“
Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.