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15.05.2024

Resolution Datenschutz: CSU-Fraktion fordert Augenmaß

Datenschutz soll den Menschen nutzen – nur mit Augenmaß lassen sich hier Potentiale für Bürger, Wirtschaft und Ehrenamt entfesseln. In ihrer Fraktionssitzung hat die CSU-Fraktion dazu eine entsprechende Resolution verabschiedet. Die Resolution umfasst folgende Eckpunkte:

  • Ja zum Schutz der persönlichen Daten, Nein zum Bürokratie-Monster
  • Datenschutz darf kein Verhinderungsrecht sein
  • Datenschutz muss im Sinne der Bürger und Unternehmen sein, ihnen das Leben leichter machen
  • Datenschutz mit Augenmaß statt deutsches „Goldplating“


Dazu der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:

„Wir wollen das Leben der Menschen wieder einfacher machen: Recht zur Selbstbestimmung, Mündigkeit statt Bevormundung. Datenschutz muss schützen, wo es nötig ist: Vor allem auf großen Plattformen wie Facebook und TikTok. Gleichzeitig darf Datenschutz aber nicht zu noch mehr Belastungen und Bürokratie führen. Wir vertrauen hier auf Freiheit und Eigenverantwortung von Bürgern und Unternehmen. Aufgabe des Staates ist es, Bürokratie konsequent abzubauen und Daten leichter zugänglich zu machen, zum Beispiel bei ärztlichen Befunden. Ämter und Behörden müssen sich besser vernetzen, Daten bilateral direkt austauschen und neue Technologie wie KI sinnvoll einsetzen. Für uns ist auch klar: Europäische Datenschutz-Vorgaben dürfen auf nationaler Ebene nur eins zu eins umgesetzt werden. Alles, was darüber hinaus geht sowie das so genannte „Goldplating“, also eine überschießende Umsetzung, lehnen wir strikt ab.“

Die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion Petra Guttenberger äußert sich wie folgt:

„Für mich ist klar - Datenschutz darf kein Verhinderungsrecht sein: Wenn Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornographie nicht auf relevante Daten, etwa IP-Adressen, zur Täterermittlung zugreifen können, wird Datenschutz zum Täterschutz. Hier muss die Berliner Ampel endlich einlenken und die Opfer in den Mittelpunt stellen.“

Peter Tomaschko, Vorsitzender der Bayerischen Datenschutzkommission:

„Die Datenschutzgrundverordnung muss dringend überarbeitet werden, um sie anwenderfreundlicher zu machen und Bürger und Unternehmen zu entlasten. Bestrebungen, die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf die Datenverarbeitung auf Landesebene auszuweiten, sehen wir als Angriff auf die föderale Grundordnung und erteilen ihr eine klare Absage.“ 

Die Resolution finden Sie im Anhang.